Seit dem 01.08.17 gilt die novellierte Gewerbeabfallverordnung und stellt hohe Anforderungen an alle gewerblichen Abfallerzeuger im Hinblick auf die Getrennthaltung und Entsorgung Ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle.
Papier / Pappe
Glas
Kunststoffe
Metalle
Bio- und Grünabfall
Altholz
Alttextilien
wie gewerbliche Siedlungsabfälle, außerdem
Dämmmaterial
Bitumgemische
Baustoffe auf Gipsbasis
Bauschutt
Fazit: Es besteht Handlungsbedarf, wobei wir Ihnen als Entsorgungsbetrieb in gewohnter Qualität unterstützend zur Seite stehen.